LÜTH UND LÜTH


Erbrecht wird üblicherweise mit dem Tod eines Menschen und mit den sich daraus ergebenden Streitigkeiten in Verbindung gebracht. Tatsächlich ist es nicht die primäre Aufgabe des Erbrechts, Streitfälle zu lösen, sondern streitvermeidende Regelungen zu Lebzeiten von Menschen zu finden, die bis zum Tod und über den Tod hinaus Sicherheit verschaffen.

Wir als Fachanwälte beraten Privatpersonen und Unternehmen zu allen Fragen der Vermögens- und Nachfolgeplanung und schaffen rechtssichere Lösungen für die Zukunft.